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Antrag Förderung Elektromobilität für EWR-Kunden

Antrag Forderung Elektromobilitat


SONDERAKTION ELEKTROFAHRRÄDER (klima: akiv mobil)

Was wird gefördert?
Investitionen zur Anschaffung von maximal 10 Elektrofahrrädern.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, jedoch keine Privatpersonen.

Wie hoch ist die Förderung?
Pauschale in der Höhe von EUR 200,- bzw. EUR 400,- bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom pro
Elektrofahrrad, jedoch max. 30% (50% für Gebietskörperschaften) der umweltrelevanten Investitionskosten.
Die Förderung wird als „De-minimis"-Förderung gewährt.

Voraussetzungen
Online-Antragsstellung vor Anschaffung der Fahrräder erforderlich.

public-consulting.at

Serviceteam Verkehr und Mobilität
Tel.: 01/31631-716
Fax: 01/31631-104