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Antrag Förderung Elektromobilität für EWR-Kunden Antrag Forderung Elektromobilitat SONDERAKTION ELEKTROFAHRRÄDER (klima: akiv mobil) Was wird gefördert? Investitionen zur Anschaffung von maximal 10 Elektrofahrrädern. Wer kann eine Förderung beantragen? Natürliche und juristische Personen, jedoch keine Privatpersonen. Wie hoch ist die Förderung? Pauschale in der Höhe von EUR 200,- bzw. EUR 400,- bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom pro Elektrofahrrad, jedoch max. 30% (50% für Gebietskörperschaften) der umweltrelevanten Investitionskosten. Die Förderung wird als „De-minimis"-Förderung gewährt. Voraussetzungen Online-Antragsstellung vor Anschaffung der Fahrräder erforderlich. public-consulting.at Serviceteam Verkehr und Mobilität Tel.: 01/31631-716 Fax: 01/31631-104 |
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